Angelsportverein Sickenhofen 1957 e. V., Babenhausen, den 04.01.2018
Mit dem Kauf Ihrer Gastkarten für den Sickenhöfer See erhalten Sie dieses Informationsblatt
welches Sie über die aktuellen Bestimmungen und Neuerungen ab dem 01.01.2018
hinweisen möchte. Bitte lesen Sie diese Informationsbroschüre sorgfältig durch und
beachten Sie bitte die Hinweise. Verstöße führen zum sofortigen Einzug der Gastkarte.
a) Generell sind die Hinweise auf der Rückseite der Gastkarten zu beachten. Es gelten
darüber hinaus die jeweilig gültige Fassung des Hessischen Fischereigesetzes.
b) Um in Zukunft die Abgabe der Fanglisten sicherzustellen hat beim Erwerb einer
Gastkarte jeder eine Kaution zu entrichten. Diese wird nach Abgabe der Fangliste
entsprechend in vollem Umfang rückvergütet. Fanglisten sind auch abzugeben, wenn
nichts gefangen wurde.
Dies ist entsprechend auf dem Vordruck zu vermerken und mit dem Namen sowie
Datum zu versehen.
c) Die Kaution beträgt bei
Wochen-, Monats- Halbjahres und Jahreskarten 15,00 €
Tageskarten 10,00 €
Die Fanglisten müssen bis spätestens zum 08.01.2019 eingelöst werden, ansonsten
erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
Wir möchten hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass
Besatzmaßnahmen an den Gewässern aus den Fangergebnissen des Jahres
abgeleitet werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Fangergebnisse auf den
Fanglisten an.
Grundsätzlich werden zukünftig nur noch Gastkarten im Folgejahr ausgegeben
wenn die Fangliste des Vorgängerjahres abgegeben wurde. Dies gilt im
Besonderen für Besitzer von Jahres-, Halbjahres-, Monats und Wochenkarten.
d) Das Gewässer ist für alle Gastkarteninhaber täglich von 5°° - 22°° Uhr geöffnet.
e) Das Nachtangeln ist grundsätzlich verboten
f) Köderfische sind nur dann zugelassen, wenn sie dem Angelgewässer
Sickenhöfer See unmittelbar entstammen (Dies ist aufgrund der
Verschleppung von Fischkrankheiten aus anderen Gewässern zwingend
einzuhalten).